ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand: 06.02.2024)

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der moveUP Media GmbH, Elisabethstraße 44, 80796 München (nachfolgend „moveUP“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend: Kunde). Gegenstand dieses Vertrages ist die Konzeption, Planung, Erstellung und Veröffentlichung von video-und fotografischen Inhalten durch die moveUP für ausgewählte Soziale Medien des Kunden im Rahmen der Social-Media-Dienstleistungspakete.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der moveUP mit ihren Kunden. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn sie von der moveUP schriftlich bestätigt wurden. Durch schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden.

1.2 Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, soweit moveUP sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Vertragsdurchführung

2.1 Sämtliche Angebote der moveUP sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung seitens der moveUP zustande. Textform (E-Mail) ist ausreichend. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von moveUP mindestens per Textform (E-Mail) bestätigt worden.

2.2 Alle Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums an Angebotsunterlagen in jeglicher Form, insbesondere Konzepte, Präsentationen, Planungen, Kalkulationen und dergleichen bleiben der moveUP vorbehalten. Diese sind vom Auftraggeber

vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen zugänglichgemacht werden. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht abschließend:

2.2.1 Die Neukundenpräsentation, die dem Kunden im ersten Gespräch präsentiert wird. Diese enthält unsere Leistungsbeschreibungen und Referenzen.

2.2.2 Die Re-Briefing-Präsentation, welche dem Kunden im Folgegespräch vorgestellt wird. Diese enthält kundenspezifische Zielsetzung, Konzepte, Contentideen und -strategie, sowie eine individuelle Preiskalkulation.

§ 3 Vertragsgegenstand

3.1 Die Leistungen der moveUP ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der moveUP. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

3.2 [LONG FORM CONTENT] Entsprechend dem zugrundeliegenden Angebot, erstellt die moveUP im „Long form content“ (Abo-Modell) für den Kunden:

3.2.1 Die einmalige Erstellung der Content Strategie für „Long form content“, durch die Analyse des bestehenden Kanals, der Zieldefinition, der Strategie-und Formatentwicklung für die Contenterstellung und deren Veröffentlichung. Soweit nicht bereits vorhanden, ist auch die Erstellung des vereinbarten Kanals umfasst.

3.2.2 Die monatliche vertraglich festgelegte Konzeption und Produktion von Inhalten für die Social Media Plattform. Diese umfasst die Erstellung verschiedener Skripte (Skript-Copywriting), die Produktionsplanung (Pre-Production), die Durchführung der Content-Produktionen (Production), die Nachbearbeitung der erstellten Inhalte (Post-Production) inkl. vorher vereinbarter Korrekturschleifen, sowie die Veröffentlichung auf dem vereinbarten Kanal (Upload).

3.3 [SHORT FORM CONTENT] Entsprechend dem zugrundeliegenden Angebot, erstellt die moveUP im „Short form content“ (Abo-Modell) für den Kunden:

3.3.1 Die einmalige Erstellung der Content Strategie für „Short form content“, durch die Analyse der bestehenden Kanäle, der Zieldefinition, der Strategie-und Formatentwicklung für die Contenterstellung und deren Veröffentlichung. Soweit nicht bereits vorhanden, ist auch die Erstellung der vereinbarten Social Media Konten umfasst.

3.3.2 Die monatliche vertraglich festgelegte Konzeption und Produktion von Inhalten für die Social Media Plattform(en). Diese umfasst die Erstellung verschiedener Skripte (Skript-Copywriting), die Produktionsplanung (Pre-Production), die Durchführung der Content-Produktionen (Production), die Nachbearbeitung der erstellten Inhalte (Post-Production), sowie die Veröffentlichung auf den vereinbarten Kanälen (Upload).

3.4 [SINGLEORDER] Entsprechend dem zugrundeliegenden Angebot, erstellt die moveUP in „Single order“ (Einzelauftrag) für den Kunden buchbare Einzelleistungen. Diese können insbesondere aber nicht abschließend die foto-und/oder videografische Eventbegleitung, Fotoshootings, die Produktion eines Imagefilms, etc. umfassen.

3.5 Der Kunde kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die moveUP ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen.

§ 4 Vergütung

4.1 Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist. Als Zahlungsmittel gilt Euro, soweit eine andere Währung nicht ausdrücklich vereinbart wird.

4.2 Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen.

4.3 Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.

4.4 Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der moveUP anerkannt sind.

4.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die moveUP wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden befugt.

4.6 Kosten für Reise und Unterkunft von moveUP und Erfüllungsgehilfen sind im Budget nicht enthalten, werden nach vorheriger Absprache und Kostennennung gesondert von moveUP nach Aufwand berechnet und sind vom Kunden auf Nachweis durch moveUP gesondert zu erstatten.

§ 5 Beauftragung Dritter

5.1 Die moveUP ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Einschaltung von Dritten als Unterauftragnehmer zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt im Namen der moveUP oder des Kunden.

5.3 Die moveUP wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

§ 6 Mängelrechte / Verjährung

6.1 Ist der Kunde Kaufmann und das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Produkte gemäß den Vorschriften des § 377 HGB unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel nach deren Auftreten unverzüglich gegenüber der moveUP zu rügen, anderenfalls gilt die Dienstleistung als genehmigt, § 377 Abs. 2 HGB.

6.2 Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach§ 637 Abs. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2 MoveUP gewährleistet und versichert und steht ausdrücklich dafür ein, dass siesämtliche nach diesem Vertrag übertragenen und eingeräumten Rechte persönlich wahrnimmt und diese Rechte weder ganz noch teilweise einem Dritten einräumt, eingeräumt hat, diese Rechte nicht mit dem Recht eines Dritten belastet und auch kein Dritter mit der Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt wird.

6.3 MoveUP stellt den Auftraggeber sowie Dritte, die von dem Auftraggeber die vertragsgegenständlichen Rechte eingeräumt erhalten, von Ansprüchen Dritter,

die im Zusammenhang mit der jeweiligen vertragsgegenständlichen Auswertung der Content Creation erhoben werden, frei.

6.4 Soweit Marketing, Suchmaschinen-Optimierung, Werbekampagnen oder andere Beratungen / Content Creationen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.

6.5 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen,mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

6.6 Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung der Agentur, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.7 Soweit der Kunde Unternehmer ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder die moveUP hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 7 Haftung

7.1 Die moveUP haftet in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für eigenes Handeln und das ihrer Mitarbeiter, leitenden Angestellten, sowie ihrer sonstigen Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Im Übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.3 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die moveUP berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

7.4 Der Kunde hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der Produktionsinhalte eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung von moveUP ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Kunde trotz vorgebrachter Bedenken der moveUP die Produktionsinhalte dennoch umsetzen lässt. In diesem Falle hat der Kunde die moveUP von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen moveUP geltend gemacht werden, freizustellen.

7.5 MoveUP haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung des Kunden, von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können.

7.6 Finden auf Veranlassung des Kunden Dreharbeiten in dessen Geschäfts und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung moveUP für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen. Das gleiche gilt, soweit Dreharbeiten in den Geschäfts-und/oderBetriebsräumen der moveUP stattfinden.

7.7 MoveUP haftet nicht für Gewinnspiele, Gutscheine / Rabattcodes, welche der Kunde mit Kooperationspartnern geschlossen hat. Verantwortlich ist allein der Kunde. MoveUP übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels/Rabattcodes/Gutscheins zu von der Website externen Inhalten gemacht werden, richtig bzw. vollständig sind oder die externe Website jederzeit verfügbar und durch die Teilnehmenden abrufbar bzw. inhaltlich oder technisch fehlerfrei ist.

§8 Rechtskonformität

8.1 Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von moveUP ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf. Dies gilt insbesondere in Bezug auf markenrechtliche, urheberrechtliche, datenschutzrechtliche oder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern

und Jugendlichen, etc.)Anmeldeprozessen, Datenerhebungen sowie Datenschutz-und Nutzungsbedingungen bei Web und Social Media Kampagnen. MoveUP empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.

8.2 MoveUP wird den Kunden auf für die moveUP erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens der auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet die moveUP nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde die moveUP von Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Vorlagen und Daten (nachfolgend „Inhalte“) rechtzeitig, vollständig und ohne gesonderte Aufforderung zur vorgegebenen Frist an moveUP übermittelt werden, wobei diese Frist nie geringer als 5 Werktage angesetzt wird. Über Vorgänge, die für den Auftrag von Bedeutung sein können, setzt der Kunde moveUP außerdem unverzüglich in Kenntnis.

9.2 Die Inhalte werden moveUP in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und –sofern möglich digitalen Format zur Verfügung gestellt.

9.3 Bei Dreharbeiten auf dem Gelände oder in den Büro-oder Produktionsräumen des Kunden, sowie außerhalb des Geländes stattfindenden Dreharbeiten im Zusammenhang mit der Produktion, stellt dieser sicher, dass die in der Produktion abgebildeten Personen, eine dem Kunden von moveUP überlassene Einwilligungserklärung unterzeichnet haben. Dritte, die dem Kunden nicht zugerechnet werden können, sind hiervon ausgenommen.

9.4 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungshilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für moveUP kostenlos erbracht werden. Für die Produktion von moveUP erforderliche Informationen, Unterlagen, Logos, Grafiken, Dateien und Dokumente werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

§ 10 Auftragsstornierung / Kündigungsfristen

10.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Dienste der moveUP (Servicedienstleistungen, wiederkehrende Leistungen) beträgt 6 Monate.

10.2 Dienstleistungen der moveUPdie nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch um weitere 6 Monate. Eine Kündigung ist per Textform möglich an folgende Adresse: service@moveupmedia.de. Soweit die Kündigung schriftlich erfolgt, hat diese per Einschreiben zu erfolgen. Die Kündigung hat spätestens 1 Monat vor Vertragsende zu erfolgen.

10.3 Dienstleistungen, welche nicht unter § 3 dieses Vertrages fallen, (sog. Einzelleistungen) sind individuell zu-und abbuchbar. Einzelleistungen bedürfen ebenfalls der Textform und müssen von moveUP bestätigt werden. Es gilt § 2.1.

10.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten in § 9 nicht oder nicht vollständig nach, so ist moveUP berechtigt, den Vertrag nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen. Unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund hierdurch entstandener Mehraufwendungen und Schäden.

§11. Abnahme

Der Content der moveUP gilt grundsätzlich als abgenommen, es sei denn der Kunde erklärt sich innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung / Upload Datum über das Bestehen eines Mangels.  Widerruft der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt die Abnahme und verlangt die Löschung, erhält die moveUP Gelegenheit den Content werktags innerhalb von 24 Stunden, im Übrigen innerhalb von 72 Stunden zu entfernen. Der Widerruf der Abnahme hat per E-Mail zu erfolgen an dieE-Mail-Adresse: service@moveupmedia.de.

§12 Urheber-und Nutzungsrechte / Vertragsstrafe/ Eigenwerbung

12.1 Für alle von der moveUPerstellten Werke (z.B. Bilder, Texte, Videos), aber auch im Hinblick auf Konzepte sowie Teile hieraus, verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht bei der moveUP. Der Kunden erwirbt, soweit zwischen den Parteien ein Vertrag zustande gekommen ist, lediglich die einfachen Nutzungsrechte an den Werken, so dass der Zweck des Vertrages umgesetzt werden kann.

12.2 Soweit noch kein Vertrag zustande gekommen ist, moveUP aber bereits Leistungen in Form von urheberrechtlich geschützten Werken erbracht hat, verbleiben sämtliche Rechte bei der moveUP. Eine Einräumung der Nutzungsrechte findet erst mit Zustandekommen des Vertrages statt.  Veröffentlich der Kunde bereits vor Zustandekommen des Vertrages urheberrechtlich geschütztes Material der moveUP, so einigen sich die Parteien bereits jetzt auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € pro Rechtsverletzung. Die Parteien einigen sich bereits jetzt darauf, dass eine Rechtsverletzung die Dauer von 48 Stunden hat. Sollte das Werk nicht innerhalb der Zeit wieder offline genommen werden, so wird die Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € nach Ablauf der 48 Stunden erneut fällig.Eine zeitliche Beschränkung ist dabei nicht vorgesehen.

12.3 Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung der moveUP, wobei erneut Textform (E-Mail) ausreichend ist. Die Weitergabe von urheberrechtlichem geschütztem Material ohne Zustimmung steht unter der einmaligen Vertragsstrafe in Höhe von 9.000 €.

12.4 Vertragsstrafen sind mit Verwirkung (Zuwiderhandlung) fällig.

12.5 Klarstellend hat moveUP das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte als Arbeitsprobe und/oder Referenzmaterial zu eigenen Präsentationswecken und Werbezwecken (z.B. für Präsentationen vor Kunden, bei Awards und Festivals, auf Messen und Firmenveranstaltungen, im Rahmen von Showreel, Website, YouTube, Facebook, XING, LinkedIn, Instagram, TikTok, Snapchat, etc.) unentgeltlich nutzen zu dürfen .Dies gilt vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen.

§13 Verschwiegenheitsvereinbarung

13.1 Die Parteien verpflichten sich –auch für die Zeit nach Vertragsende –den Inhalt dieser Vereinbarung sowie alle Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Produktion streng vertraulich zu behandeln. MoveUP hat weiterhin über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere über etwaige Betriebsinterna, Personen und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Produktionsaktivitäten des Kunden gegenüber Dritten auch nach Vertragsende, Stillschweigen zu bewahren.

13.2 MoveUP ist verpflichtet, die vorstehenden Verpflichtungen auch allen an der Herstellung der Programme Beteiligten ausdrücklich aufzuerlegen und

insbesondere auf Geheimhaltung produktionsspezifischer Daten und Informationen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse und Rundfunk, zu verpflichten.

13.3 Der Kunde, sowie Dritte dürfen Arbeitsergebnisse aus der vertraglichen Leistung ganz oder teilweise nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der moveUP zu eigenen Werbezwecken verwenden, die nicht Teil dieses Vertrages sind.

§14 Musikrechte (Artlist, GEMA, Envato, u.a.) Verwertungsgesellschaften

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der moveUP verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur durch Zahlung von 50 € Gebühren/Lizenzen sowie 30€ „Handlingfee“ zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

14.2 Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde-und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und verantwortlich. Wird die Abgabe im Einzelfall von der moveUP verauslagt, ist der Kunde verpflichtet, diese gegen Nachweis zusätzlich zu erstatten.

§15 Schlussbestimmungen

15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dies die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs-oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich bestimmte Maß.

15.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Von dieser Vereinbarung abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

15.3 Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4 Erfüllungsort ist Düsseldorf.

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dieser Vereinbarung in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist –soweit zulässig –das Amtsgericht bzw. das Landgericht Düsseldorf, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.